Die Alte Dorfen
beginnt an der mit einem Stein und Pflock abgemarkten Grenze zwischen der Flst. 2384/3 und dem ehemaligen westlichen Ablauf des Stauweihers Flst. 2057 und erstreckt sich bis zur Grenze des Fischwassers Nr. 98 ½, das ist ca. 100m unterhalb der Brücke zwischen Flst. 3565 und 3569. Das Gewässer ist in dem Zeitraum vom 01.10 bis 28.02. gesperrt. Aal und Hecht dürfen nach dem Fang nicht wieder ausgesetzt werden! In der Zeit von 01.03. bis 15.04. gilt eine Fangbeschränkung von maximal drei Salmoniden. Für dieses Gewässer sind keine Tages-/ und Gastkarten erhältlich.